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Tierhalterhaftpflicht gilt auch für Hundebesitzer


Tierhalterhaftpflicht ist das Nonplusultra für alle Tierbesitzer, die besonders verantwortungsbewusst mit ihren Vierbeinern umgehen. Hier geht es auch nicht um irgendwelche Trends, die sich auch auf dem Bereich Versicherung für Tiere abzeichnen, nein hier sollte der normale Menschenverstand die Oberhand gewinnen. Man sollte immer bedenken, dass auch das liebste Tier, wie zum Beispiel auch ein Hund, unberechenbar reagieren kann. Es kann zum Beispiel passieren, dass sich der Hund einmal in einer ganz bestimmten Situation bedroht fühlt und dann seiner Art entsprechend reagiert. Das kann man nicht vorausahnen, aber man kann sich schon im Vorfeld gegen diese Gefahrensituation absichern, indem man eine Hundeversicherung oder Hundehaftpflicht abschließt. Für einen sehr geringen monatlich zu leistenden Beitrag ist die komplette Absicherung damit gewährleistet. Diese besondere Form einer Tierhalterhaftpflicht deckt das gesamte Risiko bei eventuell auftretenden Schäden durch bestimmte Kleintiere. Wenn man also eine Tierhalterhaftpflicht, beziehungsweise eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat, so trägt immer die Versicherung das Risiko des Tierhalters oder des Besitzers und sorgt dementsprechend im Schadensfall für eine optimale Regulierung. Die Vorteile hierbei sind insbesondere das umfassende Deckungsangebot, das durch die Gesellschaften angeboten wird, was sich in den meisten Fällen in drei Deckungssummen unterscheidet. Außerdem wird dem Versicherten freigestellt, eine umfassende Leistungserweiterung einfach durchführen zu lassen. Versichert ist in diesem Fall immer der Besitzer oder Halter des Hundes, aber gleichermaßen auch seine Familie oder die Personen, die sich mit dem Tier beschäftigen. Wenn man zum Beispiel, den Nachbarn beauftragt mit dem Hund rauszugehen und genau dann passiert ein Missgeschick, so ist selbstverständlich der Nachbar ebenfalls durch die abgeschlossene Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Der Versicherungsschutz, der hier angeboten wird, gilt natürlich für den gesamten deutschen Raum, aber auch für 1 Jahr, wenn man mit Tieren in das Ausland reist oder einen längeren Aufenthalt mit Tieren im Ausland plant. Bei der Hundehaftpflicht bestehen nun aber noch einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. So sind hierbei zum Beispiel die Welpen des schon versicherten Hundes bis zum Zeitpunkt von 6 Monaten automatisch mitversichert. Nimmt das versicherte Tier an sogenannten Showveranstaltungen oder Ausstellungen teil, ist es auch hier versichert.. Der Versicherungsschutz gilt auch im Sonderfall von gewollter oder aber der nichtgewollten Deckung.

Es ist ja nun einfach faktisch erwiesen, dass Mutter Natur den Hunden viele Möglichkeiten gegeben hat, den Menschen in den finanziellen Ruin zu treiben. Das kann nämlich durchaus passieren, wenn der Hund nicht durch eine Tierhalterhaftpflicht ausreichen versichert ist. Es ist von großer Wichtigkeit und eigentlich auch als Verpflichtung für die verantwortungsbewussten Tierhalter anzusehen, dass man sein geliebtes Tier versichert. Das ist die einzige Möglichkeit, den Halter des Hundes ausreichend davor zu schützen, die verursachten Schäden durch den Hund nicht selber bezahlen zu müssen. Im Wesentlichen werden durch eine Hundehaftpflichtversicherung alle Haftpflichtschäden, die durch den Hund verursacht worden sind, mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro, bei sehr guten Versicherungen abgedeckt. Dies gilt pauschal für Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden.

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