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Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unbedingt auf Modalitäten achten


Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte man vor Abschluss dieser, die Modalitäten genau geprüft haben. Lücken gibt es überall und die sollte man suchen, um auch hier optimal versichert zu sein. Besonders wichtig hierbei ist auch die Versicherungssumme einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Versicherungsgesellschaften haben hier eine Vielzahl an verschiedensten Angeboten in ihren Programmen den Versicherten anzubieten. Ganz wichtig ist aber doch, dass man sich bewusst darüber geworden ist, dass verursachte Schäden an einem Menschen oftmals Millionenforderungen nach sich ziehen können, und wer hat heutzutage schon die Millionen zu Hause liegen, geschweige denn auf der Bank.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ganz streng genommen auch als ein Muss für den Vermieter anzusehen. Es haftet doch ganz klar der Eigentümer des Hauses, der Wohnung oder eben der Wohnanlage für den Schaden, dem ein Mieter ausgesetzt wurde. Hierbei spielt es auch gar keine Rolle, ob der Jenige im Treppenhaus oder im Garten des Hauses zu Schaden gekommen ist, faktisch klar ist nur eins, der Vermieter haftet für den Schaden. Hat ein Vermieter keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, ist er als unseriös einzustufen und ihm sollte ganz dringend zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht geraten werden und die Risiken bei Nichtversicherung aufgezeigt werden. Denn nur durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, können die finanziellen Risiken für Vermieter und Hausbesitzer richtig abgedeckt werden.

Aber es sind durchaus auch Preisunterschiede bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu vermerken. Heutzutage bieten Versicherungsgesellschaften schon Versicherungspolicen mit einer ausreichenden Versicherungssumme in Höhe von drei Millionen Euro ihren Kunden für sehr geringe Monatsbeiträge an. Diese Versicherungspolicen sind nicht schlechter als die teureren Varianten. Hier ist nur wieder eine gute und effiziente Vorabinformation, am besten durch entsprechende Verscherungsexperten von Nöten, um nicht auf die sogenannten schwarzen Schafe der Versicherungsbranche hereinzufallen. Es ist doch wirklich so einfach eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen, denn die ist dafür da, dass im Allgemeinen den Eigentümern von Wohnungen und Immobilien jeglicher Art keinerlei Schadensersatzansprüche gestellt werden können oder überhaupt erst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung vermietet worden ist und die Streupflicht im Winter auf den Mieter der Immobilie oder Wohnung übertragen worden ist. Letztendlich wird immer der Eigentümer in die Pflicht genommen. Im Zweifel muss ja doch der Vermieter für den eventuell eingetretenen Schaden aufkommen. Um dem aus dem Weg zu gehen, ist es heutzutage für Eigentümer unablässig geworden, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Nur so kann hier eine ausreichende Abhilfe geschaffen werden. Eines ist jedoch ganz sicher, dass man auf jeden Fall immer auf fachkundige und kompetente Hilfe, in Fragen, die eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit sich bringt, zurückgreifen sollte.

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