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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nur für Eigentümer


Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Versicherung, die nun wirklich nicht für jedermann bestimmt ist. Personen, die aber ein Haus vermietet haben oder ein unbebautes Grundstück ihr Eigen nennen, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besitzen. Sogenannte Selbstnutzer eines Hauses, oder auch die Nutzer eines Reihenhauses ebenso wie die Wohnungseigentümer haben alle eventuellen Risiken schon über ihre abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt. Die Personen, die sich Grundstückseigentümer nennen, sind somit auch voll in der Verantwortung für alle eventuell auftreten Schäden am Grundstück oder auch am Haus.

Der Paragraph 836 im Bundesgesetzbuch erklärt hierzu ganz genau die entsprechende Gesetzesgrundlage. Hieraus geht hervor, dass die Hausbesitzer in die Pflicht genommen werden, wenn sich nach einem Einsturz oder auch nach eventueller Ablösung von Gebäudeteilen einen Personenschaden ereignet hat. Als Besitzer eines Hauses unterliegt man ja auch einem sogenannten Haftpflichtrisiko, welches nicht unterschätzt werden sollte. Es ist ebenfalls gesetzlich geregelt, dass alle Grundstückseigentümer einer Absicherungspflicht ihrer Gebäude unterliegen. Es muss hier eine Absicherung erfolgen, damit ein Personenschaden schon im Vorfeld vermieden werden kann. Sicher ist man nun nicht gerade für jeden Schaden in die Pflicht zu nehmen, aber es muss immer abgewogen werden, wer nun in die Pflicht genommen werden kann. Wenn jemand auf einer Treppe vor dem Haus stürzt, kann es an einer Unachtsamkeit des Treppenbenutzers liegen oder aber an der Treppe selber. Dann wird der Hauseigentümer in die Pflicht genommen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in der Regel im Rahmen der versicherten Leistungen immer die Folgen in finanzieller Sicht. Aber man sollte sich mit den Versicherungsbedingungen bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr genau auseinandergesetzt haben, bevor man eine solche Versicherung abschließt, denn auch hier gilt, nicht jeder Schaden wird auch versichert. Wenn man aber nachweisen kann, dass man an dem Schaden gar keine Schuld trägt, dann greift hier die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Es werden alle unberechtigten Ansprüche auf Schadensersatz vollends abgewendet, man spricht hier von der Rechtsschutzfunktion der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist auch dann sehr sinnvoll, wenn man eine sogenannte Einliegerwohnung im eigenen Haus vermieten möchte. Hier greift dann ebenfalls die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Nun gibt es in Deutschland mittlerweile schon eine Unmenge an Versicherern die eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in ihrem Angebotskatalog haben. In der Regel gleichen sich die Angebote der Versicherer weitestgehend. Ein paar wenige Unterschiede lassen sich aber feststellen. Wichtig ist hierbei wirklich nur zu wissen, dass der generelle Versicherungsschutz, nicht die gesamten Pflichten den Schadensersatz betreffend abdecken wird.

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