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Die private Krankenversicherung im Gegensatz zur Gesetzlichen
Interessant gestaltet sich auch der Vergleich zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Eben beschäftigten wir uns mit den allgemeinen Vor- und Nachteilen der privaten Krankenversicherung, nun möchten wir noch deren Leistungen genaustens vergleichen.
Beginnen wir mit den Medikamenten und Rezeptgebühren, die allgemein bekannte gesetzliche Krankenversicherung wickelt das komplette Thema nach der neuen Gesundheitsreform wie folgt ab, Medikamente und Verbandszeug sind mit 10 Prozent Selbstbeteiligung der anfallenden Kosten verbunden (höchstens 10 €). Nicht erstattet werden hierbei allerdings freie Medikamente. Bei der privaten Krankenversicherung herrscht hingegen keine Selbstbeteiligung, zunächst muss der Patient die Medikamente selbst bezahlen, die Kosten wird ihm die Versicherungsgesellschaft aber wieder zurück erstatten.
Ein weiteres interessantes Thema „Zahn- und Kieferbehandlungen“, Zahnbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse stets ganz übernommen, allerdings muss der Patient bei aufwendigen Füllmaterialien wie Gold oder Keramik selbst in die Tasche greifen. Kronen übernimmt die Kasse mit einem festen Zuschuss, der mindestens 50 Prozent einer einfachen Versorgung abdeckt, wer hingegen dem Zahnarzt einen regelmäßigen Besuch abstattet erhält 65 Prozent. Im Vergleich, die private Krankenversicherung, die Zahnbehandlungen werden ebenfalls zu 100 Prozent übernommen. Die Kosten für den Zahnersatz oder auch aufwendige Eingriffe werden je nach gewähltem Tarif zu 50 bis 80 Prozent erstattet. Allerdings immer vom Tarif abhängig.
Kommen wir zu den überall bekannten Praxisgebühren und der Arztwahl. Für privat Versicherte entfällt die Praxisgebühr, zudem können sie auch ihren Arzt frei wählen. Kassenpatienten hingegen müssen jedes Quartal 10 Euro bezahlen, wer eine Überweisung hat, muss mit keiner Praxisgebühr rechnen, beim Zahnarzt allerdings müssen auf jeden Fall stets 10 Euro im Quartal bezahlt werden.
Die Krankenhauswahl, auch dies ein Thema, welches vermehrt Unterschiede aufzeigt. Gesetzlich Versicherte können sich ihr Krankenhaus nicht frei auswählen, auch werden sie vom diensthabenden Arzt untersucht, stets werden die Patienten in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Der Kassenpatient muss zudem 10 Euro pro Tag zahlen. Im Gegensatz zum privat Versicherten, dieser kann sein Krankenhaus nach Belieben wählen, auch wird er in einem Einzelzimmer oder auch Zweibettzimmer untergebracht, es erfolgt, wenn gewünscht, eine Chefarztbehandlung. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden.
Das Krankengeld kann bei einem privat versicherten Patient bis zur Höhe des regelmäßigen Nettoverdienstes durch eine Krankentagegeld- Versicherung versichert werden. Die Beiträge werden trotz Krankenstand weiter bezahlt, interessant allerdings, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht erhoben und die Rentenversicherung fortgesetzt werden kann. Bei einem Kassenpatient gestaltet sich dies etwas anders, das Krankengeld ist ohne Zusatzbeitrag mitversichert, es hängt vom Einkommen ab, 70 Prozent des Bruttoeinkommens, max. 90 Prozent des Nettoverdienstes. Maximal 78,75 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Rein nach den Leistungen betrachtet, können auch hieraus einige Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung erkannt werden.
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