Startseite private Krankenversicherung Personenversicherung Sachversicherung Impressum
Krankenversicherung
Private Krankenvers.
Private Zusatzvers.
Personenversicherung
Rentenversicherung
Riester Rente
Rürup Rente
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Risikolebensvers.
Sachversicherung
Gewerbeversicherung
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Privathaftpflicht
Gebäudeversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
KFZ-Versicherung
Sonstiges
Impressum
Datenschutz
Partner
 

Die private Krankenversicherung als Zusatz


Jede private Krankenversicherung hat ihre Prinzipien bezüglich der Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung, jedoch besteht eine, an die sich jede Versicherungsgesellschaft zu halten hat: „Für jede versicherte Person wird auch in der privaten Kranken- zusatzversicherung ein eigener Beitrag gezahlt. Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages, dem Alter und dem Geschlecht des Versicherten, sowie dem gewählten Tarif. Die Beitragsberechnung erfolgt nach versicherungs- mathematischen Grundsätzen. Die Beiträge werden risikogerecht erhoben.“ (Quelle: Informationsblatt der BaFin gemäß § 10a Abs. 1a VAG)

Die Frage allerdings stellt sich, wie der Aufbau einer privaten Krankenzusatzversicherung aussieht. Prinzipiell bestehen vier große Bausteine, welche die private Krankenzusatzversicherung bilden. Dies wären die „Ambulanten Leistungen“, die „Stationären Leistungen“, die „Leistungen im Zahnbereich“ und das Krankentagegeld. Durch diese vier Basiselemente können die immer wieder vorkommenden und bestehenden Einschränkungen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden.

Betrachtet man sich Grundstein Nummer eins, die ambulanten Leistungen, so kann fest gestellt werden, dass eine private Krankenzusatzversicherung einiges mehr abdeckt als die gesetzliche Versicherung allein. Mit der ambulanten Ergänzungsversicherung können bis zu einem speziellen Prozentsatz und Höchstbetrag die Leistungen für Zuzahlungen, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, bei Medikamenten und Hilfsmittel, wozu zum Beispiel Hörgeräte, diverse Sprechgeräte oder auch orthopädische Schuhe zählen, und Sehhilfen sowie optional für Heilpraktikerbehandlungen abgesichert werden. Hierin findet sich der erste Vorteil, einer privaten Krankenzusatzversicherung.

Des Weiteren muss auf die stationären Leistungen geachtet werden. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann der Patient seine Klinik frei auswählen, genauso wie seine Unterbringung – beispielsweise im Ein- oder Zweibettzimmer. Außerdem hat er Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt.

Wie bereits erwähnt deckt eine privaten Krankenzusatzversicherung ebenfalls Leistungen im Zahnbereich ab, diese nennt sich Zahnzusatzversicherung. Eine solche übernimmt auch Kosten, welche eine gesetzliche Kasse nicht mehr abdeckt, dies wären zum Beispiel besondere Behandlungen oder Einsätze – Inlays, prophylaktische Zahnreinigungen, etc. - die Kosten für diverse Zahnersätze - Implantate, große Brücken, Labor- und Materialkosten – sowie Kosten eines Kieferorthopäden.

Zu guter Letzt, kann sich der Versicherungsnehmer, auch im Bereich des „Krankentagegeldes“ absichern. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, kann er von seinem Arbeitgeber die volle Gehalts- oder Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen erwarten. Nach diesen Wochen, stellt der Arbeitnehmer die Zahlungen ein und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die weiteren Zahlungen, allerdings höchsten 70 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. 90 Prozent des Nettoeinkommens – im Durchschnitt betrachtet, liegt das Krankengeld bei 60 Prozent des Bruttoeinkommens, allerdings muss auch auf diesen Betrag der Arbeitnehmeranteil der Sozial- versicherungsabgaben in Höhe von 13,85 Prozent ausgeglichen werden. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese finanzielle Lücke wieder und übernimmt den restlichen Betrag.

Direkt zum Vergleich
 

© 2024 adamo web:media