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Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung


Die private Krankenversicherung, auch kurz PKV abgekürzt, stellt eine Art der Absicherung gegen die entstehenden Kosten aus Krankheit oder Unfällen dar. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten, welche sich durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen zusammen setzen. All dies deckt ein privatrechtlich organisiertes Versicherungsunternehmen ab. Der Begriff „private Krankenversicherung“ steht auch für die Gesamtheit des Versicherungsunternehmes, die eine solche Versicherung anbietet. Bereits im Jahr 2002 konnte in Deutschland verzeichnet werden, dass insgesamt 7.932.800 Menschen eine private Krankenvollversicherung in Anspruch nahmen.

Wer sich für das Thema „Private Krankenversicherungen“ interessiert, muss folgende verschiedene Arten unterscheiden. Im Bereich der privaten Krankenversicherungen besteht zunächst die normale Vollversicherung, diese deckt die kompletten Krankheitskosten ab, mindestens jedoch für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung). Des Weiteren besteht die so genannte Teilversicherung, jene stellt eine Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten dar, zum Beispiel bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren „Dienstherren“. Abschließend sollte hierbei noch die Zusatzversicherung erwähnt werden, diese Art von Versicherung deckt die Risiken der gesetzlichen Krankenversicherung ab, beispielsweise kann dies eine Auslandsreisekrankenversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung, die Krankengeldversicherung, die Zahnzusatzversicherung, etc. sein.

Prinzipiell muss erwähnt werden, dass nicht jeder in die private Krankenversicherung eintreten kann. Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitnehmer mit einem höheren jährlichen Bruttoeinkommen von 48.150,00 Euro können sich freiwillig versichern, alle anderen sind pflichtversichert. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, prüft die private Krankenversicherung das Geschlecht, Alter und den Gesundheitszustand, auch von diesen Faktoren ist der zu zahlende zukünftige monatliche Beitrag abhängig. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr Studententarife an – eine sehr entgegenkommende Leistung, da jene meist nicht sonderlich viel Geld zu Verfügung haben.

Wichtig für freiberufliche Künstler und Journalisten ist, dass sie sich nicht privat versichern müssen, sondern über die Künstlersozialkasse (abgekürzt KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen können. Sie sind dann gesetzlich pflichtversichert. Möchte ein Arbeitnehmer versicherungsfrei werden, muss jener bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Von der manchmal etwas unvorteilhaften Versicherungsplicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und der Versicherungsnehmer erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten.

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