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Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtigster Punkt in der Vorsorgeregelung


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein ganz wichtiger Punkt in der allgemeinen Vorsorgeregelung in unserer Gesellschaft geworden.

Allgemein kann man sagen, dass das Risiko einmal in seinem Leben als berufsunfähig zu gelten, sehr von den Menschen hierzulande unterschätzt wird. Wenn man bedenkt, dass jeder vierte Bürger unseres Landes, aus seinem aktiven Arbeitsleben aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen ausscheidet, sollte man sehr stark über einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Hier kann man auch nicht mehr ausreichend durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen abgedeckt werden. Denn der gewohnte Lebensstandart kann mit diesen geringen Mitteln auf gar keinen Fall gehalten werden. Ganz deutlich ist es geworden, als mit der Rentenreform im Jahr 2001 klar wurde, dass es für einige unter den Bürgern die soziale Absicherung völlig wegfallen wird. Nun sollte aber eine Berufsunfähigkeit nicht der Abstieg sein, denn man kann doch dagegenwirken. Nur frühzeitig sollte man damit anfangen, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die einzig richtige Alternativlösung für diese Sonderfälle.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im eigentlichen Sinn als eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung anzusehen. Man spricht auch von der sogenannten Erwerbsminderungsrente, die sich wieder danach staffelt, wie viel der Berufsunfähige noch am Tag Restleistungsvermögen übrig hat. Kann er also noch einen halben Tag seiner Tätigkeit im Berufsleben Folge leisten, so kann er bis zu 50 Prozent der Rente erhalten. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen legt der Arbeitnehmer schon bei seinem Vertragsabschluss die Höhe der auszuzahlenden Rente selber fest. Damit kann gewährleistet werden, dass er auch im Fall einer Berufsunfähigkeit genügend Absicherung erhalten wird. Der gewohnte Lebensstandart kann gehalten werden und auch für eventuell anfallende Kosten, die in Behandlung oder Arztbesuchen investiert werden müssen, ist hier ausreichend gesorgt. Ebenfalls von großer Wichtigkeit ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ihr Einsatz. Dieser kommt dann, wenn die versicherte Person ihre Tätigkeit mindestens ein halbes Jahr nur noch zu 50 Prozent ausüben kann. Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten gerade in diesen Fällen ihre sogenannten Staffelregelungen dem Versicherten an. Hier wird darauf hingewiesen, dass schon bei sehr geringer Invalidität ein bestimmter vorher festgelegter Teil der Rente zur Auszahlung kommt. Doch auch hier gilt, dass alle Ausgleichszahlungen auch erst bei einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit wirksam werden können. Gerade für Menschen die unter einer Krankheit leiden, die sehr langsam fortschreitet, wird in der Regel immer diese besondere Staffelform vorgeschlagen, die durchaus zu empfehlen ist. Jede Person sollte aber so früh wie es nur irgendwie geht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hier versichert er also schon frühzeitig seine Arbeitskraft, die neben der Gesundheit wohl das größte Gut der Menschen ist.

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