Startseite private Krankenversicherung Personenversicherung Sachversicherung Impressum
Krankenversicherung
Private Krankenvers.
Private Zusatzvers.
Personenversicherung
Rentenversicherung
Riester Rente
Rürup Rente
Berufsunfähigkeit
Lebensversicherung
Risikolebensvers.
Sachversicherung
Gewerbeversicherung
Rechtsschutz
Hausratversicherung
Unfallversicherung
Privathaftpflicht
Gebäudeversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
KFZ-Versicherung
Sonstiges
Impressum
Datenschutz
Partner
 

Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der bekanntesten Arten sich zu versichern. Neben der Unfallversicherung steht sie immerhin an zweiter Stelle in Deutschland und sie zählt zu den sogenannten Invaliditätsversicherungen. In den meisten Fällen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung, als die Zusatzversicherung bezeichnet, die bei den Experten in der Versicherungsbranche auch als BUZ bezeichnet wird, genau gesagt als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Diese Zusatzversicherung wird immer in Verbindung mit einer Lebensversicherung oder aber einer Rentenversicherung gesehen. Es handelt sich aber ganz allgemein immer um eine Art privatwirtschaftliche Versicherung, obwohl es auch bei den gesetzlichen Rentenversicherungen eine Art Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Diese Art von Versicherung greift aber nur dann, wenn die versicherte Person vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde. Dies auch nur unter ganz bestimmten und genau festgelegten Regelungen und in der Ausschüttung mit ganz geringen Auszahlungsleistungen. Die Menschen die nach dem 1. Januar 1961 geboren worden sind. Haben nur einen ganz geringen Schutz bei der Erwerbsunfähigkeit zu erwarten, denn der wird nach dem restlichen Leistungsvermögen errechnet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können in der Regel alle Menschen oder Personengruppen abschließen, die sich in einer Beschäftigung befinden, also einer Arbeit nachgehen können. Durch diese verrichtete Arbeit müssen sie ihren Unterhalt absichern können, die aber nicht ohne Aufwand, finanziell gesehen, ersetzt werden kann. Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind ebenfalls wie auch bei anderen Versicherungen gegliedert und gestaffelt. Alles wird in einem Versicherungsvertrag festgehalten und somit wird gewährleistet, dass die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch ausgezahlt werden kann. Dies erfolgt in der Regel immer dann, wenn der Betroffene seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Man bezeichnet die Berufsunfähigkeit in den Versicherungskreisen als eine Versicherung mit einem Prognosezeitraum. Unter der Berufsunfähigkeit wird hier nämlich verstanden, die Nichtausübung der beruflichen Tätigkeit infolge einer sehr schweren und ernstzunehmenden Krankheit oder die Nichtausübung durch eine akute Körperverletzung oder einen akuten Kräftewegfall. Alle diese genannten Gründe muss der Versicherte, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen will, in schriftlicher Form als Gutachten vorlegen. Die Gutachten müssen den sogenannten Prognosezeitraum von 6 Monaten beinhalten. Das heißt, hier muss deutlich nachgewiesen sein, das die genannte Person nicht innerhalb der nächsten 6 Monate einer Tätigkeit nachgehen kann. Hierbei sollte man wissen, dass vor allem aber in sehr alten Versicherungsbedingungen dieser Prognosezeitraum überhaupt nicht enthalten ist. In diesen alten Versicherungspolicen wird in der Regel immer nur auf einen sogenannten voraussichtlich dauerhaften Zeitraum eingegangen. Die Leistungsdauer oder die Leistungszeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den heute angebotenen Tarifen der Versicherungsgesellschaften bis zum 65. Lebensjahr beziffert worden.

Direkt zum Vergleich
 

© 2024 adamo web:media