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Die Pferdehaftpflicht als besondere Form


Eine besondere Form der Tierhalterhaftpflicht stellt die Pferdehaftpflicht dar, die bei den Experten unter dem Begriff Pferdeversicherung geführt wird. Jeder Pferdebesitzer weiß genau, dass man im Ernstfall für alle anfallenden Schäden und dies in vollen Umfang, haftet. Auch wenn der Schaden ohne eigenes Zutun entstanden ein sollte. Oft kommt es vor, dass Pferde von der Weide einfach mal so ausbrechen können, dies ist häufiger der Fall, als viele Pferdebesitzer denken. Darum geschehen auch oft so sehr schwere Verkehrsunfälle. Wer hier als Halter keine ausreichende Tierhalterhaftpflicht in Form einer Pferdeversicherung abgeschlossen hat, wird sich mit vielen Problemen konfrontiert sehen. Hierbei ist es völlig egal, ob dem Halter ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder auch nicht. Zahlen müssen die Halter in jedem Fall. Sehr viele Menschen fragen sich nun immer wieder, warum gerade die spezielle Pferdeversicherung als Unterversicherung der Tierhalterhaftpflicht von so großer Notwendigkeit geworden ist. Dies ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Hier hat schon der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder Besitzer oder eben auch der jeweilige Halter eines Pferdes in der Gefährdungshaftung steht. Er unterliegt in jedem Fall gemäß Paragraph 833 laut BGB. Das bedeutet also im Einzelfall, wenn ein Pferd eine andere Person geschädigt hat, muss der Halter haften. Nun stellt sich die Frage, mit welcher Summe der Halter oder Eigentümer hier überhaupt haftbar gemacht werden kann und darf. Auch hier wird ganz deutlich klar dargestellt, dass eine Haftbarmachung in unbegrenzter Höhe unumstritten ist. Der Halter haftet immer mit seinem Vermögen bis zu einer Dauer von sage und schreibe 30 Jahren für alle Personenschäden und auch für alle Sachschäden sowie für die Vermögensschäden. Die Tierhalterhaftpflicht, in diesem Fall die Pferdeversicherung, schützt die Halter oder Eigentümer, vor gerechtfertigten Klagen auf Schadenersatz und hilft bei unberechtigten Forderungen auch notfalls vor Gericht.

Im Grunde genommen ist die Tierhalterhaftpflicht, insbesondere die Pferdehaftpflicht, die wichtigste Versicherung für einen Halter von Pferden. Es geht hier einfach darum, dass sich die Halter von Pferden bewusst werden, dass Halter bei einem verursachten Schaden von Pferden in der alleinigen Pflicht stehen. Die Schadenersatzforderungen, die hier auf die Besitzer oder Halter von Pferden zukommen werden, überschreiten oftmals das finanzielle Budget. Hier greift dann eine gut abgeschlossene Tierhalterhaftpflicht. Oftmals geben die Versicherungsgesellschaften auch sogenannte Rabatte oder Sondertarife, die schon ab dem 2. Pferd gewährt werden. Wer sich zu einem Verkauf eines seiner Pferde entschließen sollte, der sollte auch wissen, dass dann der abgeschlossene Versicherungsvertrag für das jeweilige Pferd, erlischt und die eingezahlten Beiträge von der Versicherungsgesellschaft an die Halter oder Besitzer auszuzahlen sind.

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