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Bei Hausratversicherungen nicht in die Unterversicherung kommen


Eine Unterversicherung bei der Hausratversicherung ist eine nicht selten auftretende Tatsache im Versicherungsgeschäft. Viele Menschen sind sich überhaupt der Gefahr durch Unterversicherung bei der Hausratversicherung nicht bewusst und unterschätzen diesen Punkt völlig. Es bedeutet in der Regel, dass die veranschlagte Versicherungssumme immer niedriger ausfällt, als der reguläre Wert des Hausrates in einem Haus oder Wohnung. Wenn hier nun ein Schadensfall eintreten sollte und es wird eine 50-prozentige Unterversicherung bei dem Versicherten festgestellt, hat der Versicherer die Möglichkeit die Versicherungszahlung ebenfalls um 50 Prozent zu reduzieren. Auch bei einem eventuellen Umzug kommt es oft zu der Unterversicherung. Denn man sollte doch beachten, dass der Hausrat nach einem Umzug, erweitert wird und deshalb sollte hier eine Neuberechnung erfolgen. Bevor man also eine Hausratversicherung abschließt, sollte man sich ganz genau über bestimmte versicherungstechnische Modalitäten im Klaren sein. Verhindern kann man aber auch eine Unterversicherung bei der Hausratversicherung. Man hat die Möglichkeit den sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, nur dann wird dem Versicherten kein Betrag abgezogen und die Versicherungsgesellschaft muss im vollen Umfang zahlen. Allerdings gibt es auch hierfür wieder bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen, die vorher erfüllt sein müssen, ansonsten wird auch hier nichts gezahlt. Wenn man eine vereinbarte Mindestsumme pro Quadratmeter des Hauses oder der Wohnung vorher versichert hat, greift diese Sonderregelung.

Weiterhin sollte in puncto Hausratversicherung beachtet werden, wenn sich ein Schaden durch Feuer oder Wasser am Haus eingestellt hat, muss nachgewiesen sein, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wurde. Die Versicherungsgesellschaft sollte in der Regel sofort über den entstandenen Schaden informiert worden sein, wenn es sich um Einbrüche handelt, muss nachweislich auch die Polizei informiert worden sein. Es sollte ebenfalls eine Auflistung erfolgen, die die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände benennt, spätere Ergänzungen müssen vom Versicherer nicht mehr akzeptiert werden. In der Regel sollten immer Quittungen, die die Käufe der geschädigten Gegenstände belegen, aufgehoben werden und an die Versicherungsgesellschaften weitergegeben werden.

Die Hausratversicherung zahlt aber in ganz bestimmten Fällen aber auch nichts, unter anderem dann, wenn der Schaden nachweislich vorsätzlich und grob fahrlässig durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt worden ist.

Viele Menschen fragen sich weiterhin, ob die Gegenstände auch dann durch eine abgeschlossene Hausratversicherung versichert sind, wenn eine Beschädigung außerhalb der Wohnung oder des Hauses vorliegt. Auch hier zahlt selbstverständlich die abgeschlossene Hausratversicherung in sehr vielen Fällen. Ganz sicher aber, wenn die beschädigten Gegenstände als ein Arbeitsutensil eingestuft sind und diese als Arbeitsmittel auf Reisen oder Geschäftsreisen unbedingt notwendig für die Bewältigung von Aufgabenstellungen sind.

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