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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung


Menschen die mit dem Gedanken spielen, sich privat versichern zu lassen, haben meistens einige Fragen. Die meist gestellten und wichtigsten finden sich nachfolgend zusammengefasst.

Lohnt es sich als Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung zu wechseln?

Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der Arbeitnehmer überdurchschnittlich gut verdient und ein Mindesteinkommen im Jahr (brutto) von 48.150,00 € vorweisen kann. Finanzielle Vorteile ergeben sich für besser verdienende Singles und für Kinderlose Ehepaare.

Welche Leistungen können überhaupt von der Privaten Krankenversicherung erwartet werden?

Der Vorteil liegt hierin, dass bei einer privaten Krankenversicherung die Leistungen individuell ausgewählt werden können und dass das Spektrum weit gefächert ist. Es besteht die Möglichkeit einen Standardtarif auszuwählen, bis hin zum exklusiven Luxus-Versicherungsschutz mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer – jeder kann frei nach seinen Wünschen wählen. Der Versicherungsnehmer muss sich vor Abschluss entscheiden, welche Leistung für ihn persönlich wichtig ist und welche unnütz, so wird genau das bezahlt, was gewünscht wird und es entstehen keine unnötigen Kosten.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Ebenso wie die Leistungen, sollte diese Frage individuell geprüft werden. Prinzipiell kann behauptet werden, dass eine Selbstbeteiligung den Monatsbeitrag verringern kann, da sich für die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Verwaltungskosten verringern. Zudem haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen geringeren so genannten Schadensverlauf, somit hat der Kunde auch eher die Möglichkeit, den essenziellen Vorteil der privaten Krankenversicherung, die Beitragsrückerstattung, in Schaden freien Versicherungsjahren in Anspruch zu nehmen. Besonders allerdings rechnen sich Selbstbeteiligungen für Selbständige, die den Krankenversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren müssen.

Wie setzt sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung zusammen?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse setzt sich der Betrag unabhängig vom Einkommen zusammen. Lediglich gelten die versicherten Leistungen; die private Krankenversicherung agiert wie ein Baukastensystem, es besteht eine gewisse Grundbasis und jeder Baukasten kostet seinen Teil extra. Ebenso wichtig, das Geschlecht, das Eintrittsalter und mögliche Vorerkrankungen – Frauen sind hierbei immer teurer als Männer, je höher das Eintrittsalter, desto teurer wird der Beitrag. Vorteil, der Beitrag bleibt gleich, auch wenn sich das Alter des Versicherungsnehmers erhöht, ebenso wenn das Einkommen gestiegen ist.

Kann jederzeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden?

Diese Frage kann mit „Nein“ beantwortet werden, sofern das Einkommen des Versicherungsnehmers regelmäßig über der so genannten Pflichtversicherungsgrenze bleibt. Wenn das Jahresbruttogehalt einmal unter diese Grenze kommt, so wird der Arbeitnehmer automatisch wieder pflichtversichert, die private Krankenversicherung muss aufgehoben werden. Allerdings nur wenn der Krankenversicherte dies möchte, dieser kann dem „Urteil“ widersprechen und sich endgültig befreien lassen, dann kann aber unter keinen Umständen in die gesetzliche Versicherung zurück gekehrt werden.

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